Finanzen
Über die Kirchensteuer
wird immer wieder kontrovers diskutiert. Zahlen müssen die Mitglieder der Kirche, die in Deutschland lohn- oder einkommenssteuerpflichtig sind. Sie tragen damit ganz wesentlich dazu bei, die Arbeit der Kirche vor Ort zu ermöglichen. Denn die Kirchensteuer wird da eingesetzt, wo Geld dringend gebraucht wird:
In der Seelsorge, dem Gottesdienst und in der Caritas. Das macht deutlich: Die Kirchensteuerbeiträge sollten nicht als„lästige Pflicht“ verstanden werden, sondern vielmehr als Möglichkeit, das Bistum Passau bei seinen vielfältigen Aufgaben finanziell zu unterstützen. Sie können versichert sein, dass über die Verwendung der Beiträge, die über die Kirchensteuer eingenommen werden, mit größtmöglicher Sorgfalt entschieden wird.
Das Katholische Kirchensteueramt Passau
Domplatz 3
94030 Passau
Tel.: +49 851 393‑9010
Fax: +49 851 393‑9011
E‑Mail: kirchensteueramt@bistum-passau.de
Montag, Donnerstag, Freitag: 8:30 – 11:30
Dienstag, Mittwoch: 8:30 – 11:30, 13:45 – 16:00
Die Mitarbeiter des Kirchensteueramtes stehen Ihnen bei Fragen gerne zur Verfügung.
Bitte
beachten Sie aber, dass für folgende Angelegenheiten leider keine telefonische Antragstellung/Erledigung möglich ist:
- Änderung der Bankverbindung
- Erteilung eines Lastschriftmandates
- Antrag auf Steuererlass, Steuerstundung bzw. außergerichtlichen Vergleich
- Antrag auf Aufteilung von Guthaben bzw. Rückständen bei zusammenveranlagten Ehegatten/Lebenspartnern
- Einsprüche gegen Kirchensteuerbescheide und Anträge auf Aussetzung der Vollziehung (Ausnahme: Mitteilung über ein beim zuständigen Finanzamt eingelegtes Rechtsmittel gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid)
Schriftstücke zu diesen Angelegenheiten können Sie
- per Post (Domplatz 3, 94030 Passau),
- per Fax (+49 851 393‑9011) und
- per E‑Mail (kirchensteueramt@bistum-passau.de)
an das Kirchensteueramt senden. Bei der Übermittlung als E‑Mail ist es zweckdienlich, das Originaldokument als Dateianhang (möglichst im PDF-Format) zu senden.
Ich zahle Kirchensteuer!Vielen Katholiken im Bistum Passau ist die Wichtigkeit der Kirchensteuer sehr bewusst.
Hier ein paar Beispiele unter dem Motto„Ich zahle Kirchensteuer!“
Wichtige Hinweise des Kirchensteueramtes E‑Mail-Kommunikation. Bei einer schriftlichen Kommunikation mit dem Kirchensteueramt per E‑Mail erfolgt keine Verschlüsselung der Nachrichten, so dass diese durch Dritte auf dem Übertragungsweg mitgelesen oder verändert werden können. Die so versandten Nachrichten sind deshalb hinsichtlich Ihrer Sicherheit mit Postkarten vergleichbar.
Bankverbindungen:
Hier finden Sie die Bankverbindungen des Kirchensteueramtes:
Liga Passau
IBAN: DE80 7509 0300 0004 3030 59
BIC: GENODEF1M05
Sparkasse Passau
IBAN: DE61 7405 0000 0000 0003 23
BIC: BYLADEM1PAS
Volks-Raiffeisenbank Passau
IBAN: DE16 7409 0000 0005 6602 89
BIC: GENODEF1PA1
Lastschriftverfahren:
Es besteht die Möglichkeit, alle unter Ihrer Steuernummer fällig werdenden Beträge bequem im SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren von Ihrem Girokonto abbuchen zu lassen. Wenn Sie am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren teilnehmen wollen, erfolgt dies durch schriftliche Erklärung gegenüber unserem Amt. Verwenden Sie dazu bitte diesen Vordruck und füllen Sie ihn vollständig aus. Er enthält alle für eine wirksame Teilnahmeerklärung notwendigen Angaben. Vergessen Sie bitte nicht das Datum sowie die Unterschrift! Anschließend senden Sie das Formular entweder per Post oder per Telefax (0851 393 — 9011) an unser Amt. Das Kirchensteueramt Passau veranlasst dann künftig die Abbuchung der entsprechenden Steuerbeträge.
Hinweise:
- Die Teilnahme am SEPA-Lastschrifteinzugsverfahren erfolgt freiwillig. Sie ist jederzeit widerruflich und daher völlig risikolos.
- Erfolgt eine Änderung der Steuerfestsetzung, nachdem die Abbuchung von Ihrem Konto veranlasst wurde, werden überzahlte Beträge von Amts wegen zurückgezahlt.
- Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
- Sie erkennen unsere Abbuchungen an der Gläubiger-Identifikationsnummer DE85KKP00000013862 und Ihrer Mandatsreferenznummer. Die Mandatsreferenznummer wird Ihnen nach Eingang des SEPA-Lastschriftmandats im Steuerbescheid, in einem sonstigen Schreiben und/oder im Kontoauszug des Kreditinstituts mitgeteilt.
- Zur Erleichterung des Zahlungsverkehrs beträgt die Frist für die Information vor Einzug einer fälligen Zahlung mindestens einen Tag vor Belastung.
- Bitte teilen Sie uns Änderungen Ihrer Bankverbindung umgehend schriftlich mit. Ihre International Bank Account Number (IBAN) und den Business Identifier Code (BIC) finden Sie beispielsweise auf Ihrem Kontoauszug.
- Änderungen an einer angekündigten Abbuchung (z. B. Bankverbindung) können bis zu zwei Tage direkt vor dem Einzug berücksichtigt werden. Später eingehende Hinweise/Anträge können aufgrund gesetzlicher und technischer Vorgaben nicht mehr direkt berücksichtigt werden, da die Einzugsdaten bereits vorab bei der Bank eingereicht werden müssen.
Kirchensteuererstattung:
Die Erstattung von Kirchensteuerguthaben erfolgt mittels Überweisung auf ein Girokonto. Bei fehlender oder fehlerhafter Bankverbindung teilen Sie uns bitte umgehend eine korrekte Bankverbindung mit.
Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben für die Einführung des SPA-Verfahrens, welche zum einem die Korrektur/Rückholung fehlgeleiteter Überweisungen nochmals erschwerten und die zum anderen die Umstellung auf die lange und teilweise unübersichtliche International Bank Account Number (IBAN) führten, können Mitteilungen über Bankverbindungen nur mehr schriftlich an unser Amt erfolgen.
Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und vergessen bitte nicht die Unterschrift. Anschließend senden Sie das Formular per Post oder mittels Telefax (+49 851 393‑9011) an unser Amt. Bei der nächsten automatischen Erstellung von Überweisungen wird dann Ihr Guthaben auf die von Ihnen genannte Bankverbindung erstattet.
Über das Kirchgeld
Liebe Pfarrangehörige und liebe Freunde der Pfarrei St.Anton!
Wir bitten Sie wieder um das jährliche Kirchgeld und sind Ihnen für jede große und kleine Spende dankbar. Erst mit dem Kirchgeld kann unsere Pfarrei ihre vielfältigen Aufgaben und Ausgaben schultern, wie etwa die Erhaltung unserer Gottesdiensträume und Kirchen sowie ihrer Nebengebäude mit allfälligen Reparaturen und Renovierungen.
Nicht zuletzt durch die jüngste Beschädigung der Kirchenfenster, teilweise auch der alten Buntglasfenster, und die ständig steigenden Energiekosten kommen laufend weitere Kosten auf die Pfarrei zu. Sie sehen also, wie wichtig Ihre Spende für unsere Pfarrei St.Anton ist.
Wenn Sie eine Spendenquittung wünschen, bitte unbedingt auf der Überweisung den Vermerk: “Spendenquittung erwünscht” angeben. Bei Überweisungen unter 100,00 € wird vom Finanzamt der Überweisungsbeleg anerkannt.