Finanzen

Über die Kirchensteuer 

wird immer wie­der kon­tro­vers dis­ku­tiert. Zah­len müs­sen die Mit­glie­der der Kir­che, die in Deutsch­land lohn- oder ein­kom­mens­steu­er­pflich­tig sind. Sie tra­gen damit ganz wesent­lich dazu bei, die Arbeit der Kir­che vor Ort zu ermög­li­chen. Denn die Kir­chen­steu­er wird da ein­ge­setzt, wo Geld drin­gend gebraucht wird:

In der Seel­sor­ge, dem Got­tes­dienst und in der Cari­tas. Das macht deut­lich: Die Kir­chen­steu­er­bei­trä­ge soll­ten nicht als​„läs­ti­ge Pflicht“ ver­stan­den wer­den, son­dern viel­mehr als Mög­lich­keit, das Bis­tum Pas­sau bei sei­nen viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben finan­zi­ell zu unter­stüt­zen. Sie kön­nen ver­si­chert sein, dass über die Ver­wen­dung der Bei­trä­ge, die über die Kir­chen­steu­er ein­ge­nom­men wer­den, mit größt­mög­li­cher Sorg­falt ent­schie­den wird.

Das Katho­li­sche Kir­chen­steu­er­amt Pas­sau
Dom­platz 3

94030 Pas­sau
Tel.: +49 851 3939010
Fax: +49 851 3939011
E‑Mail: kirchensteueramt@​bistum-​passau.​de

Mon­tag, Don­ners­tag, Frei­tag: 8:30 – 11:30
Diens­tag, Mitt­woch: 8:30 – 11:30, 13:45 – 16:00

Die Mit­ar­bei­ter des Kir­chen­steu­er­am­tes ste­hen Ihnen bei Fra­gen ger­ne zur Ver­fü­gung.
Bit­te

beach­ten Sie aber, dass für fol­gen­de Ange­le­gen­hei­ten lei­der kei­ne tele­fo­ni­sche Antragstellung/​Erledigung mög­lich ist:

  • Ände­rung der Bankverbindung
  • Ertei­lung eines Lastschriftmandates
  • Antrag auf Steu­er­erlass, Steu­er­stun­dung bzw. außer­ge­richt­li­chen Vergleich
  • Antrag auf Auf­tei­lung von Gut­ha­ben bzw. Rück­stän­den bei zusam­men­ver­an­lag­ten Ehegatten/​Lebenspartnern
  • Ein­sprü­che gegen Kir­chen­steu­er­be­schei­de und Anträ­ge auf Aus­set­zung der Voll­zie­hung (Aus­nah­me: Mit­tei­lung über ein beim zustän­di­gen Finanz­amt ein­ge­leg­tes Rechts­mit­tel gegen den zugrun­de­lie­gen­den Einkommensteuerbescheid)

Schrift­stü­cke zu die­sen Ange­le­gen­hei­ten kön­nen Sie 

an das Kir­chen­steu­er­amt sen­den. Bei der Über­mitt­lung als E‑Mail ist es zweck­dien­lich, das Ori­gi­nal­do­ku­ment als Datei­an­hang (mög­lichst im PDF-For­­mat) zu senden.

Ich zah­le Kirchensteuer!Vie­len Katho­li­ken im Bis­tum Pas­sau ist die Wich­tig­keit der Kir­chen­steu­er sehr bewusst.

Hier ein paar Bei­spie­le unter dem Mot­to​„Ich zah­le Kirchensteuer!“

Wich­ti­ge Hin­wei­se des Kir­chen­steu­er­am­tes E‑Mail-Kom­mu­ni­ka­ti­on. Bei einer schrift­li­chen Kom­mu­ni­ka­ti­on mit dem Kir­chen­steu­er­amt per E‑Mail erfolgt kei­ne Ver­schlüs­se­lung der Nach­rich­ten, so dass die­se durch Drit­te auf dem Über­tra­gungs­weg mit­ge­le­sen oder ver­än­dert wer­den kön­nen. Die so ver­sand­ten Nach­rich­ten sind des­halb hin­sicht­lich Ihrer Sicher­heit mit Post­kar­ten vergleichbar.

Bank­ver­bin­dun­gen:

Hier fin­den Sie die Bank­ver­bin­dun­gen des Kirchensteueramtes:

Liga Pas­sau
IBAN: DE80 7509 0300 0004 3030 59
BIC: GENODEF1M05

Spar­kas­se Pas­sau
IBAN: DE61 7405 0000 0000 0003 23
BIC: BYLADEM1PAS

Volks-Raiff­ei­­sen­­bank Pas­sau
IBAN: DE16 7409 0000 0005 6602 89
BIC: GENODEF1PA1

Last­schrift­ver­fah­ren:

Es besteht die Mög­lich­keit, alle unter Ihrer Steu­er­num­mer fäl­lig wer­den­den Beträ­ge bequem im SEPA-Las­t­­schrif­t­ein­­zugs­­­ver­­­fah­­ren von Ihrem Giro­kon­to abbu­chen zu las­sen. Wenn Sie am SEPA-Las­t­­schrif­t­ein­­zugs­­­ver­­­fah­­ren teil­neh­men wol­len, erfolgt dies durch schrift­li­che Erklä­rung gegen­über unse­rem Amt. Ver­wen­den Sie dazu bit­te die­sen Vor­druck und fül­len Sie ihn voll­stän­dig aus. Er ent­hält alle für eine wirk­sa­me Teil­nah­me­er­klä­rung not­wen­di­gen Anga­ben. Ver­ges­sen Sie bit­te nicht das Datum sowie die Unter­schrift! Anschlie­ßend sen­den Sie das For­mu­lar ent­we­der per Post oder per Tele­fax (0851 393 — 9011) an unser Amt. Das Kir­chen­steu­er­amt Pas­sau ver­an­lasst dann künf­tig die Abbu­chung der ent­spre­chen­den Steuerbeträge.

Hin­wei­se:

  • Die Teil­nah­me am SEPA-Las­t­­schrif­t­ein­­zugs­­­ver­­­fah­­ren erfolgt frei­wil­lig. Sie ist jeder­zeit wider­ruf­lich und daher völ­lig risikolos.
  • Erfolgt eine Ände­rung der Steu­er­fest­set­zung, nach­dem die Abbu­chung von Ihrem Kon­to ver­an­lasst wur­de, wer­den über­zahl­te Beträ­ge von Amts wegen zurückgezahlt.
  • Sie kön­nen inner­halb von acht Wochen, begin­nend mit dem Belas­tungs­da­tum, die Erstat­tung des belas­te­ten Betra­ges ver­lan­gen. Es gel­ten dabei die mit Ihrem Kre­dit­in­sti­tut ver­ein­bar­ten Bedingungen.
  • Sie erken­nen unse­re Abbu­chun­gen an der Gläu­­bi­­ger-Iden­­ti­­fi­­ka­­ti­ons­num­­mer DE85KKP00000013862 und Ihrer Man­dats­re­fe­renz­num­mer. Die Man­dats­re­fe­renz­num­mer wird Ihnen nach Ein­gang des SEPA-Las­t­­schrif­t­­man­­dats im Steu­er­be­scheid, in einem sons­ti­gen Schrei­ben und/​oder im Kon­to­aus­zug des Kre­dit­in­sti­tuts mitgeteilt.
  • Zur Erleich­te­rung des Zah­lungs­ver­kehrs beträgt die Frist für die Infor­ma­ti­on vor Ein­zug einer fäl­li­gen Zah­lung min­des­tens einen Tag vor Belastung.
  • Bit­te tei­len Sie uns Ände­run­gen Ihrer Bank­ver­bin­dung umge­hend schrift­lich mit. Ihre Inter­na­tio­nal Bank Account Num­ber (IBAN) und den Busi­ness Iden­ti­fier Code (BIC) fin­den Sie bei­spiels­wei­se auf Ihrem Kontoauszug.
  • Ände­run­gen an einer ange­kün­dig­ten Abbu­chung (z. B. Bank­ver­bin­dung) kön­nen bis zu zwei Tage direkt vor dem Ein­zug berück­sich­tigt wer­den. Spä­ter ein­ge­hen­de Hinweise/​Anträge kön­nen auf­grund gesetz­li­cher und tech­ni­scher Vor­ga­ben nicht mehr direkt berück­sich­tigt wer­den, da die Ein­zugs­da­ten bereits vor­ab bei der Bank ein­ge­reicht wer­den müssen.

Kir­chen­steu­er­erstat­tung:

Die Erstat­tung von Kir­chen­steu­er­gut­ha­ben erfolgt mit­tels Über­wei­sung auf ein Giro­kon­to. Bei feh­len­der oder feh­ler­haf­ter Bank­ver­bin­dung tei­len Sie uns bit­te umge­hend eine kor­rek­te Bank­ver­bin­dung mit. 

Auf­grund der gesetz­li­chen Vor­ga­ben für die Ein­füh­rung des SPA-Ver­­­fah­­rens, wel­che zum einem die Korrektur/​Rückholung fehl­ge­lei­te­ter Über­wei­sun­gen noch­mals erschwer­ten und die zum ande­ren die Umstel­lung auf die lan­ge und teil­wei­se unüber­sicht­li­che Inter­na­tio­nal Bank Account Num­ber (IBAN) führ­ten, kön­nen Mit­tei­lun­gen über Bank­ver­bin­dun­gen nur mehr schrift­lich an unser Amt erfolgen.

Fül­len Sie den Vor­druck voll­stän­dig aus und ver­ges­sen bit­te nicht die Unter­schrift. Anschlie­ßend sen­den Sie das For­mu­lar per Post oder mit­tels Tele­fax (+49 851 3939011) an unser Amt. Bei der nächs­ten auto­ma­ti­schen Erstel­lung von Über­wei­sun­gen wird dann Ihr Gut­ha­ben auf die von Ihnen genann­te Bank­ver­bin­dung erstattet.

Über das Kirchgeld

Lie­be Pfarr­an­ge­hö­ri­ge und lie­be Freun­de der Pfar­rei St.Anton!

Wir bit­ten Sie wie­der um das jähr­li­che Kirch­geld und sind Ihnen für jede gro­ße und klei­ne Spen­de dank­bar. Erst mit dem Kirch­geld kann unse­re Pfar­rei ihre viel­fäl­ti­gen Auf­ga­ben und Aus­ga­ben schul­tern, wie etwa die Erhal­tung unse­rer Got­tes­dienst­räu­me und Kir­chen sowie ihrer Neben­ge­bäu­de mit all­fäl­li­gen Repa­ra­tu­ren und Renovierungen. 

Nicht zuletzt durch die jüngs­te Beschä­di­gung der Kir­chen­fens­ter, teil­wei­se auch der alten Bunt­glas­fens­ter, und die stän­dig stei­gen­den Ener­gie­kos­ten kom­men lau­fend wei­te­re Kos­ten auf die Pfar­rei zu. Sie sehen also, wie wich­tig Ihre Spen­de für unse­re Pfar­rei St.Anton ist.

Wenn Sie eine Spen­den­quit­tung wün­schen, bit­te unbe­dingt auf der Über­wei­sung den Ver­merk: Spen­den­quit­tung erwünscht” ange­ben. Bei Über­wei­sun­gen unter 100,00 € wird vom Finanz­amt der Über­wei­sungs­be­leg anerkannt.